Rechtsprechung
VGH Hessen, 19.07.1988 - 11 UE 1191/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 1 § 1 Abs 2 RBerG, § 6 RBerGAV, § 14 Abs 1 RBerGAV
Widerruf der Rechtsberatungserlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 27.11.1985 - III/1 E 826/85
- VGH Hessen, 19.07.1988 - 11 UE 1191/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74
Rechtsbeistandes - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Eröffnung des …
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.1988 - 11 UE 1191/86
Daß insoweit - was die für die Beurteilung des Rechtsstreits maßgebliche Sach- und Rechtslage angeht - auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides abzustellen ist, entspricht anerkannter Auffassung in Fällen der vorliegenden Art (z. B. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - (NJW 1977 S. 2178 )).Vielmehr können und müssen insoweit auch Tatsachen Beachtung finden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsbeistand stehen, die also beispielsweise im eher privaten Bereich des Betroffenen oder im Bereich einer zusätzlich ausgeübten Tätigkeit angesiedelt sind, die aber begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausübung des Rechtsberaterberufes aufkommen lassen (vgl. zum Vorstehenden etwa BVerwG, Beschluß vom 5. April 1974 - 1 B 71.73 - (DÖV 1974 S. 681 (L)), Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - (a.a.O.), Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 7. Aufl., Rdnr. 715 ff.).
Das Bundesverwaltungsgericht hat dies so formuliert, daß eine Gefährdung von Interessen des rechtsuchenden Bürgers immer schon dann zu bejahen sei, wenn sie nicht so fern liege, daß sie ohne Bedenken außer Acht gelassen werden könne (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - (a.a.O.)).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1984 - 9 S 2473/83
Zuverlässigkeit als Rechtsbeistand - Verwertungsverbot getilgter Straftaten - …
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.1988 - 11 UE 1191/86
Das im Rechtsberatungsgesetz begründete Zulassungserfordernis dient aber nicht nur dem Schutz der Interessen des rechtsuchenden Bürgers, sondern auch dem Schutz des Ansehens der Rechtspflege schlechthin, das durch Verhaltensweisen, wie sie der Kläger hier an den Tag gelegt hat, erheblichen Schaden erleiden würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 1984 - 9 S 2473/83 - (VBl BW 1985 S. 390 )). - BVerwG, 05.04.1974 - I B 71.73
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 19.07.1988 - 11 UE 1191/86
Vielmehr können und müssen insoweit auch Tatsachen Beachtung finden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsbeistand stehen, die also beispielsweise im eher privaten Bereich des Betroffenen oder im Bereich einer zusätzlich ausgeübten Tätigkeit angesiedelt sind, die aber begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausübung des Rechtsberaterberufes aufkommen lassen (vgl. zum Vorstehenden etwa BVerwG, Beschluß vom 5. April 1974 - 1 B 71.73 - (DÖV 1974 S. 681 (L))…, Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - (a.a.O.), Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 7. Aufl., Rdnr. 715 ff.).